Klaus Wittmann
─ Kanzlei für
Strafrecht

Meine Spezialisierung liegt im Strafrecht. Ich bin davon überzeugt, dass ich so die beste Qualität und Expertise für Sie erbringen kann. Ich habe mich auf Verstöße gegen das BtMG, auf Jugendstrafrecht, Sexualstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht, Körperverletzung und Raub spezialisiert.

In strafrechtlichen Notfällen:

1. Schweigen
2. Anrufen

Strafverteidiger Ingolstadt

Klaus Wittmann
─ Fachanwalt für Strafrecht

Bei einer Strafverteidigung Ingolstadt kann es um viel gehen, bei schweren Vorwürfen um Freiheit oder Gefängnis. Deswegen sollten Sie einen Strafverteidiger wählen, dem Sie vertrauen können. Klaus Wittmann in Ingolstadt, Fachanwalt für Strafrecht, garantiert Ihnen eine kompetente Strafverteidigung in Ihrem Interesse.

Was tun beim Vorwurf einer Straftat?

Der Verfahrens­ablauf und Ihre Rechte

Als Fachanwalt für Strafrecht kämpfe ich für Sie und Ihre Rechte! Rufen Sie mich jetzt an und ich berate Sie noch am gleichen Tag. Garantiert!

Verhaftung

Jeden Tag erhält eine Vielzahl von Menschen, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter, eine Vorladung oder einen schriftlichen Äußerungsbogen von der Polizei. Zumindest dann, wenn man von einer solchen Maßnahme als Beschuldigter betroffen ist, sollte man höchste Vorsicht walten lassen. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann mit der richtigen Reaktion der weitere Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflusst werden.

Hausdurch­suchung bei Straftat

Bei einer Durchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Sie sind nicht verpflichtet, zu kooperieren. Verstecke oder Passwörter müssen und sollten Sie nicht preisgeben – auch hier gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat belasten und entsprechend auch nicht an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.

Polizeiliche
Vor­ladung

Im Falle einer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme durch die Polizei ist es immanent wichtig, keinerlei Angaben zu machen. Dies gilt für jede Art der Beschuldigung, ob kleines Verkehrsdelikt oder schweres Gewaltdelikt. Polizeilichen Vorladungen muss keiner Folge geleistet werden.

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